Hausordnung
Hausordnung Des Gasthauses „TINA“
SEHR GEEHRTE GÄSTE. Wir möchten Sie bitten, diese Hausordnung zur Ruhe und Sicherheit aller Gästen einzuhalten.
1. Der Mieter des Zimmers im Gasthaus ist verpflichtet, der Empfangsperson an der Rezeption das Dokument vorzulegen, welches seine Identität nachweist.
2. Der Beginn des Aufenthaltes im Gasthaus TINA bedeutet die Annahme dieser Hausordnung durch den Gast.
3. Die Zimmer sind für Tage vermietet. Check-in beginnt ab 15.00 Uhr am Anreisetag, Check-out bis 10.00 Uhr des Folgetages. Der Gast kann früher das Zimmer beziehen, wenn es frei und für die Aufnahme vorbereitet ist.
4. Im ganzen Haus gilt Rauchverbot, Konsumverbot sonstiger Genussmittel und Verbot der Tötung von Insekten an den Wänden.
5. Im Haus gilt die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.
6. Der Gast ist berechtigt, den gemieteten Raum sowie den geschlossenen, unbewachten Parkplatz auf dem Anwesen ungehindert zu nutzen.
7. Der Gast darf den gemieteten Raum nicht an andere Personen übergeben, selbst wenn der bezahlte Aufenthalt nicht zu Ende ist.
8. In Hinsicht auf den Brandschutz ist es verboten, in Wohnräumen Tauchsieder, eigene Bügeleisen und sonstige elektrische Geräte zu verwenden, die nicht zur Zimmerausstattung gehören. Dies bezieht sich nicht auf Ladegeräte, RTV- und PC-Netzteile.
9. Beim jedem Verlassen des Gasthauses ist der Gast verpflichtet, die Eingangstür abzuschliessen. Falls der Schlüssel verloren geht, ist es möglich, das Schlüsselduplikat auf Kosten des Gastes aufgrund des vorgelegten Personalausweises nachmachen zu lassen.
10. Der Gast haftet finanziell für jegliche Schäden an der Ausstattung und technischen Geräten, die aus seinem Verschulden oder durch seine Besucher angerichtet wurden.
11. Die Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die von den abgereisten Gästen zurückgelassen werden, werden vom Gästehaus TINA einen Monat lang aufbewahrt und auf Wunsch an die angegebene Adresse auf Kosten des Gastes geschickt. Die nach diesem Zeitraum nicht abgeholten Gegenstände werden an einen Wohlfahrtsverband übergeben.
12. Das Gästehaus TINA erbringt Leistungen gemäß seinem Standard. Bei Beschwerden über die Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an die Rezeption zu melden, was uns ermöglicht, unmittelbar zu den angemeldeten Bemerkungen zur Leistungsqualität Stellung zu nehmen und auf Ihre Einwände gegen das Funktionieren von Geräten oder Sauberkeit im Objekt zu reagieren. Die Beschwerden, die nach dem Abschluss des Aufenthaltes oder am Abreisetag angemeldet werden, werden nicht berücksichtigt.
13. Das Gästehaus TINA verpflichtet sich, die Informationen über den Gast geheim zu halten und ihm den ungehinderten Urlaub sicherzustellen.
14. Das Gästehaus TINA haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen des Wagens oder eines sonstigen Fahrzeuges, das dem Gast gehört, sowie für Wertgegenstände, die in den Zimmern gelassen werden.
15. Dem Gast, der auf den Urlaubsaufenthalt während seiner Dauer verzichtet, steht weder die Erstattung der Kosten für den nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt noch die Entschädigung zu.
16. Der Aufenthalt der Kinder bis zum 14. Lebensjahr ist ausschließlich unter Aufsicht der Erwachsenen gestattet, die als Eltern oder Betreuer die volle Verantwortung für ihr Verhalten sowie für alle Folgen dieses Verhaltens und Situationen, zu denen es auf dem Anwesen kommt, haften.
17. Das Gästehaus behält sich das Recht vor, den Urlaubsaufenthalt im Falle der Schicksalsereignisse, die nicht auf das Verschulden des Gästehauses TINA zurückzuführen sind, jederzeit vor seinem Beginn zu stornieren. In einem solchen Falle wird Ihnen das Gästehaus TINA einen Ersatzangebot unterbreiten oder den bezahlten Betrag zurückerstatten.
18. Im Falle des Rücktritts ab 14 Tagen oder weniger vor dem Reiseantritt wird die vom Gast entrichtete Anzahlung/Vorauszahlung nicht erstattet.
Im Falle des früheren Rücktritts, der schriftlich angemeldet wird, wird der ganze eingezahlte Betrag innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.
19. Bei Verletzung der Bestimmungen dieser Hausordnung darf das Gästehaus TINA die Erbringung der Leistungen derjenigen Person verweigern, die diese Bestimmungen nicht einhält. Diese Person ist verpflichtet, unverzüglich die Anordnungen der Mitarbeiter des Gästehauses TINA zu befolgen, die bisherigen in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen, für die eventuell entstandenen Schäden aufzukommen und unverzüglich das Gästehaus TINA zu verlassen. Diese Person hat weder Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen noch auf die Entschädigung.
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